Meine Tätigkeit ist von den Schweizer Krankenkassen anerkannt. Für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung braucht es eine ärztliche Anordnung. Sie können dafür gern das beiliegende Formular verwenden und es Ihrem Arzt, bzw. Ihrer Ärztin weiterleiten.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, bei einer bestehenden Verfügung mit der Invalidenversicherung (IV) abzurechnen.
Die Kosten für die Behandlung können auch privat beglichen werden.
Anordnungsformular
Wunder beginnen immer dann, wenn wir unseren Träumen mehr Energie geben als unseren Ängsten
Richard Wilkins