Kostenübernahme

Meine Tätigkeit ist von den Schweizer Krankenkassen anerkannt. Für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung braucht es ein ärztliches Zuweisungsschreiben. Sie können dafür gern das beiliegende Schreiben verwenden und es Ihrem Arzt, bzw. Ihrer Ärztin weiterleiten.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, bei einer bestehenden Verfügung mit der Invalidenversicherung (IV) abzurechnen.
Die Kosten für die Behandlung können auch privat beglichen werden.

Anordnungsformular

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